Erklärung zur Barrierefreiheit: Sachsen bei Ansbach

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Kinderbildungszentrum - Sachsen bei Ansbach
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Ort der Verarbeitung

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Kinderbildungszentrum
Bücher

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.kibiz-sachsen-b-ansbach.deveröffentlichten Website der Gemeinde Sachsen bei Ansbach.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 01.08.2022 / im Zeitraum von 28.07.2022 bis 01.08.2022 durchgeführten Selbstbewertung

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • Beschreibung: Die Anfahrtskarte (Locationmap) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Die Karte finden Sie auf der Seite Lage & Anfahrt.
  • Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die auf dem Kartenpin hinterlegten Informationen belaufen sich auf die Adresse der Einrichtung. Diese Informationen finden Sie auch in Textform direkt auf der Inhaltsseite.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

PDFs und Word-Dokumente:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Das Kinderbildungszentrum Sachsen bei Ansbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" und die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen. Zudem werden dem Kinderbildungszentrum Sachsen bei Ansbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von dem Kinderbildungszentrum überarbeitet werden. Das Kinderbildungszentrum Sachsen bei Ansbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Leichte Sprache und Gebärdensprache:

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann das Kinderbildungszentrum Sachsen bei Ansbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2022 erstellt und zuletzt am 01.08.2022 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung erfolgte durch eine selbstprüfung .

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit Kinderbildungszentrum Sachsen b. Ansbach

Bernd Meyer - Bürgermeister
E-Mail schreiben 
Telefonnummer: 09827 9220-0

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

bitv(@)bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html